DFB MILDERT STRAFE AB!

Einspruch des 1. FC Lok Leipzig erfolgreich

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) hat heute einen Einspruch des 1. FC Lokomotive Leipzig verhandelt. Der DFB hatte den Verein am 4. November 2025 im Einzelrichterverfahren wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger während der DFB-Pokalpartie gegen Schalke 04 im August zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Zudem wurde dem 1. FC Lok auferlegt, das nächste Heimspiel im DFB-Pokal unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen (Sperrung Dammsitz und die ersten beiden Reihen der Haupttribüne), zudem hätten in den gesperrten Bereichen keine Banner angebracht werden dürfen.

Als Ergebnis der heutigen Verhandlung hat das DFB-Sportgericht die Strafe nun deutlich abgemildert. Laut des mündlichen Urteils (das schriftliche Urteil folgt im Laufe des Abends bzw. am morgigen Vormittag) beträgt die verhängte Geldstrafe nun 24.000 Euro, wovon - wie schon im ursprünglichen Urteil vorgesehen - ein Drittel für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwendet werden können. In diesem Zug muss, gemeinsam mit der DFB-Abteilung Gesellschaftliche Verantwortung und Fanbelange, bis 30.09.2026 ein Antidiskriminierungsplan ausgearbeitet werden. Der Teilausschluss der Öffentlichkeit sowie das Bannerverbot wurden bis 2030 zur Bewährung ausgesetzt, sodass bei einem möglichen zukünftigen DFB-Pokalspiel alle Zuschauer-Bereiche genutzt werden dürften und die Strafe erst bei einer abermaligen Verfehlung in der übernächsten DFB-Pokalpartie greifen würde.

Der DFB sieht das Urteil als ein letztes Warnsignal, dass unsportliches Verhalten von Zuschauern und speziell rassistische Rufe vereinzelter Personen in Zukunft zu unterlassen sind. Der 1. FC Lok sieht sich diesbezüglich komplett auf der Linie des DFB, dass gegen Rassismus in Fußball und Gesellschaft entschieden angekämpft werden muss. Honoriert wurde vom DFB die bereits vor den Vorkommnissen begonnene und zuletzt noch einmal deutlich verstärkte Präventionsarbeit des Vereins gegen Diskriminierung und Rassismus: Schon seit einigen Jahren gibt es die Kampagne "Echt keen Bock auf Rassismus!", die bei Spielen der Ersten Mannschaft auf der LED-Bande und auf zwei statischen Banden sehr präsent ist. Zudem veranstaltet der Verein, gemeinsam mit dem Erich-Zeigner-Haus e.V., schon seit vier Jahren präventive Workshops mit der jeweiligen U15-Mannschaft. Zudem werden diese Workshops mittlerweile auch offen angeboten, sodass interessierte Mitarbeiter, Gremienmitglieder, Ehrenamtler, Jugendspieler und auch Fans teilnehmen können.

Sollte der Rufer noch von der Polizei ermittelt werden, der Christopher Anti-Adjei in der 13. Spielminute rassistisch beleidigt hat, wird der 1. FC Lok versuchen, die Strafe vollumfänglich auf den Täter umzulegen.

 

Martin Mieth, Geschäftsführer 1. FC Lok Leipzig
„Wir begrüßen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, das Strafmaß im Berufungsverfahren zu reduzieren. Wir sind froh, dass unserer Argumentation gefolgt wurde und sehen darin eine angemessene Würdigung der von uns vorgetragenen Umstände. Das Urteil wird von uns akzeptiert und ist damit rechtskräftig. Unabhängig davon verurteilen wir Diskriminierung und Rassismus weiterhin aufs Schärfste und werden unsere schon vor über zehn Jahren begonnene Präventionsarbeit weiter konsequent fortsetzen und vertiefen. Es sollte endlich jeder verstehen, dass das bei Lok und in der Gesellschaft nichts zu suchen hat. Es schadet uns jedes Mal und macht die tägliche harte Arbeit Vieler kaputt, die versuchen, den 1. FC Lok weiterzuentwickeln.“

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