DFB-URTEIL IN DER HÖHE UNANGEMESSEN!

1. FC Lok wird Einspruch einlegen

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Im Verfahren wegen der Vorkommnisse während des DFB-Pokalspiels des 1. FC Lokomotive Leipzig gegen den FC Schalke 04 am 17. August 2025 hat das DFB-Sportgericht heute sein Urteil gesprochen. Demnach werden unserem Verein drastische Strafen auferlegt. Das Urteil hat noch keine Rechtskraft.

30.000 Euro Strafe plus künftiger Teilausschluss Zuschauer

Wegen fortgesetzt unsportlichen Verhaltens der Anhänger wurde der 1. FC Lok zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro verurteilt, wobei ein Betrag in Höhe von 10.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwendet werden kann. Des Weiteren wurde unserem Verein auferlegt, ein mögliches nächstes Heimspiel im DFB-Pokal unter Teilausschluss der Öffentlichkeit auszutragen – konkret dürften auf den Unterrang der Tribüne (256 Sitzplätze) und den Dammsitz (1.200 Stehplätze) keine Zuschauer. Auch das Anbringen von Bannern, Plakaten oder Transparenten wäre in diesen Bereichen untersagt.

Verein seit Jahren aktiv gegen Rassismus

Wir als 1. FC Lok liegen in der Sache ganz klar auf einer Linie mit dem DFB: Rassismus ist ganz einfach zum Kotzen und nicht zu tolerieren! Wir bedauern die Rufe einzelner Idioten sehr, die uns zum wiederholten Male massiv Schaden zugefügt haben. In unserem Verein gibt es in allen Herren- und Nachwuchsmannschaften Spieler mit Migrationshintergrund. Seit Jahren setzen wir uns aktiv gegen Diskriminierung und Rassismus ein, initiieren und unterstützen eine ganze Reihe von einschlägigen Projekten und werden dies auch weiterhin tun.

In der Sache auf einer Linie mit DFB – Straf-Höhe unangemessen

Dennoch halten wir die Höhe der Strafe für unangemessen, weswegen wir gegen dieses Urteil Einspruch einlegen werden. 

 

Martin Mieth, Geschäftsführer
„Rassismus ist unentschuldbar und durch nichts zu rechtfertigen! In der Vergangenheit haben wir uns als Verein immer wieder klar und unmissverständlich gegen jegliche Form von Diskriminierung positioniert und werden das auch in Zukunft tun. Deswegen sehen wir die Möglichkeit, einen Teil der Strafe für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwenden zu können, sehr positiv, denn das setzt beim Ursprung des Problems an.

Wir wollen uns als 1. FC Lok Leipzig weiterhin dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung stellen und an der Lösung des Problems mitarbeiten. Wir werden alles in unserer Macht Stehende unternehmen, damit der Hass sich nicht weiter ausbreitet und die Zivilcourage dahingehend gefördert wird, dass unsere Fans sich noch klarer von diesen einzelnen Idioten abgrenzen.

Die Höhe der durch den DFB verhängten Strafe ist jedoch aus unserer Sicht für einen Viertligisten unangemessen, weswegen wir gegen das Urteil Einspruch einlegen werden. Mit dem möglichen Teilausschluss von Zuschauern beim nächsten DFB-Pokalspiel steht eine Gesamtstrafe im hohen fünfstelligen Bereich im Raum – was deutlich mehr als ein Prozent unseres Jahresumsatzes wäre. Um es plakativ zu veranschaulichen: Bei einem durchschnittlichen Bundesligisten würde das eine Strafe im Millionenbereich bedeuten.

Sollte das Urteil in der jetzigen Form Bestand haben, werden wir versuchen, die Strafe auf die Verursacher, die hoffentlich noch gerichtsfest ermittelt werden können, umzulegen. Ist dies nicht möglich, müssen wir überlegen, an welcher Stelle wir dieses Geld einsparen können, was uns dann für die Weiterentwicklung unserer Infrastruktur und der Mannschaft fehlt.“

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